Die Voraussetzung zur Erlaubnis einer Hundezucht ist die Genehmigung nach §11 des Tierschutzgesetzes durch das zuständige Veterinäramt, in unserem Fall des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte.
Wir besitzen eine Genehmigung zur Hundezucht nach §11 des Tierschutzgesetzes. Dafür wird unsere Zuchtstätte auch in regelmäßigen Abständen von der zuständigen Veterinäramtstierärztin sorgfältig kontrolliert.
Wir sind Mitglied im KGFD e.V.
Unsere Hunde sind auf Lagottotypische Erbkrankheiten genetisch getestet und frei. Somit wird für die Welpen der Grundstein für ein gesundes und glückliches Leben gelegt.
Unsere Hunde sind auf Folgende Krankheiten getestet:
- Juvenile Epilepsie
- Lagotto Speicherkrankheit (LSD)
- Neuroaxonale Dystrophie (NAD)
- Progressive Retinaatrophie (prcd-PRA)
- Furnishing
- Erbliche Augenkrankheiten nach den Richtlinien des DOK
- Patellaluxation
